Frettchen vom Züchter ?
Immer öfter stösst man auf Inserate, in welchen Züchter ihre Welpen ausschreiben. Da es gerade in der Schweiz manchmal etwas schwierig ist, Frettchen zu finden, finden solche Inserate natürlich grossen Anklang bei „werdenwollenden“ Frettchenbesitzern. Viele Interessenten sind etwas frustriert, wenn sie nach wochenlanger Suche noch keine süssen Racker gefunden haben, da kommt ein solches Angebot gerade recht.
Fakt ist jedoch, dass längst nicht alle dieser Welpen aus einer seriösen Zucht stammen. Auch ist die Erziehung eines jungen Frettchens manchmal sehr nervenaufreibend – die niedlichen Kerlchen verwandeln sich in fingertackernde Terrorzwerge und vorbei ist es mit der Freude an den süssen Welpen. Als Frettchenanfänger sollte man sich daher die Anschaffung von Frettchenwelpen grundsätzlich sehr gut überlegen. Mit etwas Geduld findet man fast immer auch erwachsene Abgabetiere, die sich über ein schönes Zuhause sehr freuen würden.
Entscheidet man sich trotzdem für Welpen vom Züchter, sollte man einige Dinge beachten. Idealerweise informiert man sich vorgängig bei einem erfahrenen Frettchenhalter. Ein „Schnupperbesuch“ vor der Anschaffung von Frettchen ist sowieso sehr zu empfehlen.
Was gibt es bei der Auswahl eines Züchters denn nun zu beachten?
1. Der Züchter muss viel Erfahrung in der Haltung von Frettchen besitzen. 2. Der Züchter muss eine Haltebewilligung vorweisen können. 3. Die Zuchttiere müssen gesund und ausgewachsen sein. Fähen sollten nur im Alter zwischen 1 und 4 Jahren zur Zucht eingesetzt werden. Werden zu junge oder zu alte Fähen eingedeckt, kann dies schwere gesundheitliche Folgen für Welpen und Mutter haben. 4. Der Fähe darf nur eine Wurf pro Jahr zugemutet werden. Ausserdem sollte sinnvollerweise die Gesamtanzahl der Würfe pro Jahr in einem vernünftigen Mass bleiben (keine „Massenproduktion“). 5. Die Elterntiere müssen besichtigt werden können und sollten artgerecht untergebracht sein. Wird nur gerade das gesetzliche Minimum erfüllt, sind dem Züchter wohl die Einnahmen wichtiger als die Tiere. Idealerweise können die Welpen bereits vor der Abgabe besucht werden und sich mit den neuen Besitzern bekannt machen. 6. Die Stammbäume der Elterntiere sollten mind. bis zu den Grosseltern zurückreichend vorhanden sein. Eltern und Verwandte müssen frei von Gendefekte und erblich bedingten Krankheiten sein. Siehe dazu Punkt 6 „Sonderfarben“. 7. Bei Frettchen in Sonderfarben kommen häufig Gendefekte vor. Unter Sonderfarben versteht man z.B. weisse Frettchen mit dunklen Augen, sogenannte Dark Eyed White (DEW), Frettchen mit einem weissen Strich auf dem Kopf, sog. Badger oder Dachsfrettchen, Blackself-Frettchen usw. Im Internet findet man ausführliche Informationen über Sonderfarben (z.B. bei www.frettchen.ch) Gendefekte können sich unter anderem in Zahnfehlstellungen, Hodenhochstand, fehlende Milchproduktion (Angorafrettchen) oder Taubheit äussern. Auch bei hörenden Tieren können deren Welpen taub sein! Dies zeigen Erfahrungswerte. Von der Problematik „Taubheit“ am stärksten betroffen sind Badger, Schecken und Pintopandas. 1. Vom Kauf von Welpen in Sonderfarben wird daher dringend abgeraten, man tut den Frettchen damit keinen Gefallen sondern man unterstützt mit solchen Käufen die Zucht weiterer, möglicherweise kranker Tiere! 8. Die Welpen sollten bereits vom Züchter an den Kontakt mit Menschen und ans Klo gewöhnt werden. 9. Frühestens ab der 10, besser erst ab der 12. Lebenswoche können die Welpen von der Mutter getrennt werden. Bis dahin lernen sie sehr viel von ihr, deswegen ist es auch sehr wichtig, dass die Mutter ebenfalls ein gutes Verhältnis zu Menschen hat. 10. Der Züchter sollte den neuen Besitzern auch nach der Übergabe der Welpen bei Problemen zur Verfügung stehen und bereit sein, notfalls die Welpen zurückzunehmen.
Liebe Frettchensuchende, nehmt euch diese Tipps zu Herzen, den Frettchen zuliebe!
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